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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hagen - Deutschland Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen Neubau Zweigstelle Grundschule Goldberg, Franzstr. 75, 58091 Hagen, Heizung-Sanitär-Lüftung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025031301274576463 / 163138-2025
Veröffentlicht :
13.03.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2026
Angebotsabgabe bis :
14.04.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45331000 - Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
DEU-Hagen: Deutschland Installation von Heizungs-, Lüftungs- und
Klimaanlagen Neubau Zweigstelle Grundschule Goldberg, Franzstr. 75, 58091
Hagen, Heizung-Sanitär-Lüftung

2025/S 51/2025 163138

Deutschland Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen Neubau Zweigstelle
Grundschule Goldberg, Franzstr. 75, 58091 Hagen, Heizung-Sanitär-Lüftung
OJ S 51/2025 13/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hagen
E-Mail: bauvergaben@stadt-hagen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Neubau Zweigstelle Grundschule Goldberg, Franzstr. 75, 58091 Hagen, Heizung-Sanitär-
Lüftung
Beschreibung: Raumlufttechnische Anlagen DIN 18379 Heizanlagen und
Wassererwärmungsanlagen DIN 18380 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen DIN
18381 Gebäudeautomation DIN 18386
Kennung des Verfahrens: 5d27dfa6-741f-45a4-b5de-77b426ded15f
Interne Kennung: 2025-03_035 OV
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Franzstr. 75
Stadt: Hagen
Postleitzahl: 58091
Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXTJYY6YT5HR2STC Für das Projekt
Erweiterung Goldbergschule in Hagen wird eine Zertifizierung nach den Vorgaben der
Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in dem Nutzungsprofil
Bildungsbauten (NBI18) in der DGNB Version 2018 angestrebt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Sonstige Ausschlussgründe, die in den für den
öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber maßgeblichen nationalen
Rechtsvorschriften vorgesehen sein können. Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung
oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Wirtschaftsteilnehmer befindet sich in einem
Insolvenzverfahren oder in Liquidation.
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nrn 6 bis 9 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die
seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-,
Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt
worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil
festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 3 des
Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen
Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195
vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des
Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom
31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den
öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden
nationalen Rechtsvorschriften.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1
Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst
oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder
darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an
einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens
fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch
nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates
vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom
11.11.2008, S. 42).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen
Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs
abzielen?
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124
Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der
Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen
verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen
Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18
Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1
Nr. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst
oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder
darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder
Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf
Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht
verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des
Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309
vom 25.11.2005, S. 15).
Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person,
die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-,
Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden,
wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil
festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des
Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen
Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gem. §
123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der
Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder
Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse
hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt
worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil
festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der
Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur
Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur
Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmer zahlungsunfähig?
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124
Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der
Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen
Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18
Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem
Insolvenzverfahren oder in Liquidation?
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nrn 8 und 9 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden
Situationen: a) Er hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden
Täuschung schuldig gemacht; b) Er hat derartige Auskünfte zurückgehalten; c) Er war nicht in
der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten
zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen; d)Er hat versucht, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende
Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder
Zuschlag erheblich beeinflussen könnten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine

umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe
geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der
Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen
Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs
abzielen?
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gem.
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der
Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung
begangen?
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem
Wirtschaftsteilnehmer und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber
geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession
vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere
vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124
Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der
Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen
verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen
Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18
Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr.
2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen
seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von
Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem
Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um
einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Wurde die gewerbliche Tätigkeit des
Wirtschaftsteilnehmers eingestellt?
Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine
Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem
Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder
Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat
handelt - verstoßen?
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die
seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-,
Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen
Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden,
wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil
festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des
Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung
(ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des

Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und
den Versuch der Begehung einer Straftat.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Neubau Zweigstelle Grundschule Goldberg, Franzstr. 75, 58091 Hagen, Heizung-Sanitär-
Lüftung
Beschreibung: Neubau eines modernen Grundschulgebäudes mit PV-Anlage. Im ersten Zuge
wird in der Rohbauphase Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung im Treppenhaus montiert,
der Baustrom wird seitens des Rohbauers aufgebaut. Nach Fertigstellung des Rohbaus
werden die Ausbaugewerke Sicherheitsbeleuchtung als Gruppenbatterieanlagen, PV-Anlage
auf dem Flachdach und den Aufbauten, Elektroinstallation im gesamten Gebäude,
Notfallgefahrenreaktionssystem, Lautsprecheranlage im Gebäude und Beschallungsanlage im
Teilbereich des Erdgeschosses, Videogegensprechanlage, induktive Höranlage im Teilbereich
des EGs, Brandwarnanlage, Einbruchmeldeanlage, Kommunikationsanlage über Kupfer-
Netzwerkverkabelung, Sonnenschutzanlage und ergänzend die Beleuchtung auf dem
Schulhof ausgeführt. Der Baukörper wird in Massivbauweise ausgeführt. Wände, die
Anforderungen haben, werden als Trockenbauwände ausgeführt. Das Gebäude erstreckt sich
über vier Etagen mit zwei Eingängen jeweils einem im SG und EG, einem zentralen
Steigepunkt und einer Trassenführung in den Etagen
Interne Kennung: 2025-03_035 OV

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Franzstr. 75
Stadt: Hagen
Postleitzahl: 58091
Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: -Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag
mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich
das Unternehmen in der Liquidation befindet, das nachweislich keine schweren Verfehlungen
begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen gemäß § 134 GWB -
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherungen § 6a Nr. 2a VOB/A EU: Deckungssummen: 1,0
Mio. EUR (Personenschäden/Sachschäden). Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft
zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig; - Der Umsatz
muss vom Unternehmen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022)
nachgewiesen werden (mindestens 3 Mio EUR /Jahr). - Nachweis über die Verpflichtung zur
Zahlung von Beiträgen, sowie die ordnungsgemäße Entrichtung von
Sozialversicherungsbeiträgen . Die Nachweise können auch als Eigenerklärung erbracht
werden. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE). Im Falle, dass das Unternehmen in die engere Auswahl
kommt sind auf Anforderung der Vergabestelle die entsprechenden Nachweise
(Dritterklärungen) einzureichen. Die Nachweise können auch über das
Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden gemäß § 6b VOB/A EU. Bei Bieter xinnen aus
EU Mitgliedsländern kann dies in vergleichbarer Form erfolgen. Die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen bitte ich entsprechend der gestellten
Anforderungen zu überprüfen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Ausländische Dokumente sind zusätzlich in einer deutschen Übersetzung
beizufügen. Die jeweils nationalen gesetzlich oder tariflich geltenden Bestimmungen sind
zwingend einzuhalten. Als Ansprechpartner/in muss eine deutschsprachige Bauleitung
benannt werden.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB und die fakultativen
Ausschlussgründe gem. § 124 GWB sind zu beachten. Nachweis der technischen Fachkräfte
(§ 46 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VgV 2021): Die Anzahl der Mitarbeiterxinnen aus
dem Bereich des ausgeschriebenen Gewerkes muss bei mindestens 3 Personen liegen (1
Meister und mindestens 2 Gesellenxinnen). Die eingesetzten Mitarbeiterxinnen müssen in der
Lage sein, die geforderten Arbeiten fachlich korrekt auszuführen. Mindestens die
Gesellenxinnen, sowie der Meister/die Meisterin müssen der deutschen Sprache in Wort und
Schrift mächtig sein. Berufsabschlüsse aus einem anderen EU-Mitgliedsland werden
anerkannt, wenn diese mit der deutschen Berufsausbildung vergleichbar sind. - Auszug aus
dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften oder vergleichbarer Nachweis -
Nachweis über Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Nachweis über Mitgliedschaft in der
IHK oder vergleichbare Eintragung in einem EU Mitgliedsland - Nachweis über die Anmeldung
des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft oder vergleichbarer Eintrag. Die Nachweise
können auch als Eigenerklärung erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen
Nachweis auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Im Falle, dass das

Unternehmen in die engere Auswahl kommt sind auf Anforderung der Vergabestelle die
entsprechenden Nachweise (Dritterklärungen) einzureichen. Die Nachweise können auch über
das Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden gemäß § 6b VOB/A EU. Bei Bieter xinnen
aus EU Mitgliedsländern kann dies in vergleichbarer Form erfolgen. Die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen bitte ich entsprechend der gestellten
Anforderungen zu überprüfen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Es sind mindestens 2 Referenzen aus dem BereichHeizung/Sanitär/Lüftung
aus den letzten 5 Jahren (2019 - 2023) vorzulegen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind. Vergleichbar sind Bauten, die dem ausgeschriebenen Bauvolumen
entsprechen. Bei den Referenzen ist eine Kurzbeschreibung und der/die jeweilige
Ansprechpartner xin mit Telefonnummer anzugeben. - Nachweis über die Konzessionierung
des Betriebes am Firmenstandort - Nachweis über den Meisterbetrieb mit Eintragung bei der
Handwerkskammer Die Nachweise können auch als Eigenerklärung erbracht werden. Der
Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE). Im Falle, dass das Unternehmen in die engere Auswahl kommt sind auf
Anforderung der Vergabestelle die entsprechenden Nachweise (Dritterklärungen)
einzureichen. Die Nachweise können auch über das Präqualifikationsverzeichnis erbracht
werden gemäß § 6b VOB/A EU. Bei Bieter xinnen aus EU Mitgliedsländern kann dies in
vergleichbarer Form erfolgen. Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen bitte
ich entsprechend der gestellten Anforderungen zu überprüfen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXTJYY6YT5HR2STC/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTJYY6YT5HR2STC

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXTJYY6YT5HR2STC
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2025 10:00:00 (UTC+2)

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: gem. § 16 a Abs. 5 VOB/A - EU sind Angebote auszuschließen, bei
denen der Bieter die nachgefoderten Unterlagen nicht bis zur festgelegten Frist einreicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die DGNB-Zertifizierungen müssen
gewährleistet sein. Siehe Leistungsbeschreibung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Hagen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Hagen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hagen
Registrierungsnummer: 05914-31001-55
Postanschrift: Rathausstr. 11
Stadt: Hagen
Postleitzahl: 58095
Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle für Bauprojekte
E-Mail: bauvergaben@stadt-hagen.de
Telefon: +49 23312074653
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: +492514110
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +492514110
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f752948d-9450-410e-a965-ea26ba937125 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/03/2025 00:00:09 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 51/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/03/2025

Referenzen:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTJYY6YT5HR2STC
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTJYY6YT5HR2STC/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-163138-2025-DEU.txt

 
 
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